Verwenden Sie eine Planvariante, etwa "beantragt" oder "beschlossen", für die dem EOK eingereichten Zahlen. Die endgültig genehmigten führen Sie in der Planvariante "endgültig". Dadurch können Sie beide Varianten leicht miteinander vergleichen.

Verwenden Sie nicht die Planvariante "endgültig" für die beantragten Ansätze und eine andere Planvariante, etwa "genehmigt", für die genehmigten. Dadurch würden sinnvolle Auswertungen über mehrere Jahre unnötig kompliziert. Nur die wirklich endgültigen Zahlen gehören in die Planvariante "endgültig".