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SF KirchensteuerkappungSF Kirchensteuerkappung

26.03.2025

Jüngster Programmstand: 15.10.2025 - Neuerungen anzeigen

Software für die Berechnung der Kirchensteuerkappung und die automatische Erstellung aller notwendigen Anschreiben

SF Kirchensteuerkappung ist eine SF Application Crator-Anwendung.

Weitere Informationen

Neuerungen in Version 4.0 gegenüber Version 3.1
Ein Überblick über die Neuerungen durch die Implementierung der SF Kappung als SF Application Creator-Anwendung

Neuerungen
Was gibt's Neues in SF Kirchensteuerkappung?

Downloads

Benutzerhandbuch der Version 3.1

Wenngleich Version 4 der SF Kappung mit dem SF Application Creator auf einer technisch völlig neuen Basis steht, ist der grundsätzliche Aufbau fast identisch. Deshalb können Sie auch aus dem Handbuch zur Version 3.1 ggf. Nutzen ziehen.

Funktionen und Features

Eine Präsentation über den Aufbau und die Funktionsweise der SF Kappung

Der jüngste Beitrag

SF Kirchensteuerkappung

Neuerungen in Version 4.0 gegenüber Version 3.1
(SF Kirchensteuerkappung, 26.03.2025)
Ein Überblick über die Neuerungen durch die Implementierung der SF Kappung als SF Application Creator-Anwendung

Die jüngste Verbesserung

15.10.2025

  • Korrigiert:
    • Wenn man in einem Antragszeitraum extrem große unsinnige Daten eingibt, konnte die Fehlermeldung "Der Wert für eine Decimal war zu groß oder zu klein." erscheinen.
    • Die berechneten Felder für fertig formatierte Anschriften in der kommagetrennten Eheleute-Variante in der Datenübersicht, in Ad-hoc-Abfragen und in WordJobs lieferten nach dem Wort Eheleute eine Word-Zeilenschaltung anstatt eines Leerschritts.
  • Verbessert:
    • In der Datenübersicht können nun als Suchbegriffe auch ganze Zahlen eingegeben werden, selbst wenn sie "-", "/" oder "." enthalten. So eingegebene Zahlen werden auch in Steuerzahlern im Kirchlichen Ordnungsmerkmal (KiOm, Frau/Mann), in der Vorgangsnummer, in der internen laufenden Nummer sowie in Anträgen in der Dokumentennummer gesucht.
  • Geändert:
    • In der neuen Berechnungsart der Billigkeit bei Billigkeit mit Kappung fürs Bistum Essen ab Veranlagungsjahr 2024 wird der anteilige Kappungsbetrag vor dem Abzug nun nicht mehr gerundet.

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