Erfahrungsgemäß haben Sie mit folgendem Benennungsschema die meisten Möglichkeiten:
- Legen Sie eine einzige (!) Planvariante an, die für die endgültig beschlossenen Ansätze in jedem Jahr wieder verwendet wird. Nennen Sie diese Planvariante endgültig. Nehmen Sie keine Jahreszahl in die Bezeichnung dieser Planvariante auf (z. B. "endgültig 2001") - das bringt Ihnen nichts außer unnötig und unübersichtlich vielen Planvarianten. Schlimmer: In Berichten und vielen Extras-Befehlen können Sie je Doppelhaushalt Planvarianten wählen, aber nicht je Jahr. Landesweite Auswertungen benötigen zwingend denselben Planvariantennamen über alle Rechtsträger aller Kassengemeinschaften, und der muss in jedem Jahr wiederverwendet werden.
- Legen Sie für Beratungs-Planvarianten wie z.B. Beratung 1, Beratung 2 usw. an. Die verwenden Sie, um die verschiedenen Planungsstände zu unterscheiden und per Relationsliste vergleichen zu können. Auch hier verwenden Sie keine Jahreszahlen in der Bezeichnung.
- Evtl. benötigen Sie noch Planvarianten wie Nachtragshaushalt oder dergleichen. Nur wenn Sie für ganz spezielle Fälle eigene Planvarianten brauchen, nehmen Sie ausnahmsweise die Jahreszahlen eines Doppelhaushalts in die Planvarianten-Bezeichnung auf.